Derzeit gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung für eine 'Psychotherapie auf Krankenschein' (volle Kostenübernahme).
-> Suche nach Psychotherapeut*innen: Psychotherapie auf Krankenschein (Volle Kostenübernahme)
-> Hier finden Sie eine Liste der Psychotherapeutischen Versorgungsvereine
Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an den*die Psychotherapeut*in bezahlten Honorars zurück. Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu.
Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem*einer praktischen Ärzt*in durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeut*in erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des*der Psychotherapeut*in bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines*einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut*in“ gestellt werden, auf dem von dem*der Psychotherapeut*in einige Fragen beantwortet werden. Dieser Antrag soll vor der vierten Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.
Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen. (Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit der nachstehenden Angaben übernehmen können, da es den einzelnen Kassen freisteht, deren Satzungen jederzeit zu ändern!):
Dauer | Zuschuss | |
---|---|---|
ÖGK - Einzelsitzung |
60 Min. 30 Min. |
EUR 33,70 EUR 19,30 |
ÖGK - Gruppensitzung (max. 10 Pers.) pro Person |
135 Min. 90 Min. 45 Min. |
EUR 20,50 EUR 12,10 EUR 8,50 |
ÖGK - Familiensitzung (min. 3 Pers.) |
100 Min. 75 Min. |
EUR 60,10 EUR 42,70 |
BVAEB - Einzelsitzung |
ab 50 Min. ab 25 Min. |
EUR 46,60 EUR 27,10 |
BVAEB - Gruppensitzung pro Person |
90 Min. 45 Min. |
EUR 15,60 EUR 10,90 |
SVS (BSVG und GSVG) - Einzelsitzung |
50 Min. 25 Min. |
EUR 45,00 EUR 26,26 |
SVS (BSVG und GSVG) - Gruppensitzung (max. 10 Pers.) pro Person |
90 Min. 45 Min. |
EUR 15,01 EUR 10,51 |